Gerberstraße 15
90461 Nürnberg
 
Tel.: 0911 - 444 670
Fax: 0911 - 450 12 60

Versorgungsamt

Das Versorgungsamt

Was ist das Versorgungsamt?

Die Versorgungsämter sind besondere Verwaltungsbehörden der Länder. Es sind Versorgungs- und Leistungsträger im Sinne des Ersten Sozialgesetzbuches (§ 12, 24 Abs. 2 SGB I).
Welche Aufgaben übernehmen die Versorgungsämter?
Die Versorgungsämter sind für die Kriegsopfer-, Soldatenversorgung, Zivildienstleistende nach dem Zivildienstgesetz, Versorgung bei Impfschaden und insbesondere für Schwerbehindertenangelegenheiten zuständig.
Bei chronisch Kranken Patienten stellt das Versorgungsamt auch den Grad der Behinderung fest. Dieser GdB wird nur auf Antrag des Patienten festgestellt. Die dazu nötigen Formulare erhält man in der Regel bei den Gemeindeverwaltungen.

Was geschieht nach der Einreichung der ausgefüllten Formulare?

Zuerst werden Ermittlungen (Informationssuche) über den Gesundheitszustand des Patienten eingeholt. Meistens wird als erstes ein Befundbericht des Hausarztes eingeholt, da dieser die gesammelten Patientenakten hat. Nach Eingang der Patientenbefunde werden diese an den ärztlichen Dienst weitergeleitet. Jetzt wird entschieden, ob eine Einstufung aufgrund der Aktenlage möglich ist oder ob der Patient untersucht werden muss. Als letztes wird ein Bescheid über die Einstufung erlassen und dies dem Patienten mitgeteilt.
Einige Tipps zum Ausfüllen des Antrages

Tipp1
Beantworten Sie die im Antragsformular gestellten Fragen bitte genau und vollständig. Sie helfen damit dem Amt, die erforderlichen ärztlichen Unterlagen (z.B. Facharztberichte, Krankenhausberichte) gezielt anfordern zu können und um Nachfragen zu vermeiden.

Tipp2
Falls Sie aktuelle ärztliche Unterlagen Zuhause haben, legen Sie diese bitte Ihrem Antrag bei. Sie haben das Recht, sich von Ihrem Arzt gegen Erstattung der Kosten Kopien Ihrer Krankenunterlagen aushändigen zu lassen. (Die Kosten dafür können vom Versorgungsamt nicht übernommen werden.)

Tipp3
Es ist von Vorteil, wenn Ihr Arzt informiert ist, dass und warum Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Wenn er weiß, worauf Ihr Antrag gerichtet ist, kann Ihr Arzt Ihren Antrag dadurch unterstützen, dass er die bei Ihnen vorliegenden Gesundheitsstörungen umfassend sowie möglichst genau beschreibt und den Befundbericht dem Versorgungsamt schnell zukommen lässt.
Reichen die eingereichten Unterlagen nicht aus, um über Ihren Antrag entscheiden zu können, ist eine versorgungsärztliche Untersuchung erforderlich, die das Verfahren um etwa drei Monate verlängern kann.
Je ausführlicher und aussagekräftiger die vorgelegten ärztlichen Unterlagen sind, desto eher wird eine Untersuchung entbehrlich und damit auch ein schnellerer Verfahrensabschluss möglich.

Tipp4
Sollten Sie während des laufenden Verfahrens von einer anderen Stelle untersucht oder z. B. im Krankenhaus behandelt werden, lassen Sie dies bitte dem Versorgungsamt umgehend wissen, damit das Ergebnis dieser Untersuchung bzw. ärztlichen Behandlung noch berücksichtigt werden kann. Nur so ist eine genaue Einschätzung Ihres aktuellen Gesundheitszustandes sowie unter Umständen auch der Verzicht auf eine ansonsten eventuell notwendige Untersuchung möglich.


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